Heilfürsorge
Sie sind bei Polizei, Feuerwehr oder der Bundeswehr beschäftigt und haben einen Heilfürsorgeanspruch? Informieren Sie sich hier und starten Sie Ihre Psychotherapie bei uns.
Der berufliche Alltag bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr kann besondere psychische Belastungen mit sich bringen. Einsätze, traumatische Erlebnisse, hoher Verantwortungsdruck oder anhaltender Stress können Spuren hinterlassen.
Wenn Sie merken, dass Sie Unterstützung brauchen, müssen Sie damit nicht alleine bleiben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Schneller Zugang zu Psychotherapie
Kurze Wartezeiten können ein wichtiger Vorteil einer Privatpraxis sein. So kann bei psychischen Beschwerden unter Umständen schneller ein Erstgespräch und anschließend eine passende psychotherapeutische Behandlung ermöglicht werden.
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Vereinbarkeit mit dem Beruf
Flexible Terminmöglichkeiten können Ihnen dabei helfen, eine Psychotherapie gut in Ihren Alltag zu integrieren. So können Sie Ihre Behandlung flexibel mit Ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen verbinden und gleichzeitig Raum für Ihre psychische Gesundheit schaffen.
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Verhaltenstherapeutischer Ansatz
Gemeinsam entwickeln wir konkrete Strategien, die Sie direkt in Ihrem Alltag anwenden können. Dabei stärken wir Ihre persönlichen Ressourcen und unterstützen Sie dabei, Schritt für Schritt nachhaltige Veränderungen zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele, damit Sie neue Wege entwickeln und Sicherheit im Umgang mit belastenden Situationen gewinnen.
Wie funktioniert die Abrechnung über die Heilfürsorge?
Je nach Heilfürsorge können die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme.
Die Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). In der Regel rechnen wir direkt mit der zuständigen Stelle ab, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
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Lassen Sie sich eine Kostenübernahmeerklärung für fünf probatorische Sitzungen von Ihrer Truppenärztin/Ihrem Truppenarzt ausstellen und bringen Sie diese zur ersten Sitzung mit.
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Beamt:innen der Bundespolizei können sich direkt an uns wenden und können ohne vorherige Beantragung drei Sprechstunden und bis zu fünf Probatoriktermine wahrnehmen.
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Beamt:innen der Feuerwehr und Polizei Hamburg können sich direkt an uns wenden und können ohne vorherige Beantragung drei Sprechstunden und bis zu vier Probatoriktermine wahrnehmen.
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Klären Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Stelle, ob für Sie eine psychotherapeutische Behandlung über die Heilfürsorge möglich ist und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Wir sind gerne für Sie da.
Wenn Sie sich für Psychotherapie, Coaching, Diagnostik oder Beratung interessieren, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht senden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.