Was kostet eine Therapie?

  • Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können nach vorausgehender Beantragung über das „Kostenerstattungsverfahren“ (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) in unserer Praxis behandelt werden. Wenn die Notwendigkeit für eine Psychotherapie vorliegt und Sie keinen Therapieplatz bei kassenärztlich zugelassenen Therapeut:innen finden, dann haben sie Anspruch auf eine gleichwertige Behandlung außerhalb der vertragsärztlichen versorgung.

    Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist – bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!

    Das Erstgespräch im Kostenerstattungsverfahren ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und beträgt 153 € pro Sitzung. Sitzungen, die vor der Bewilligung durch die Krankenkasse stattfinden, werden in der Regel nicht erstattet.

  • In den meisten Fällen ist die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe unkompliziert.

    Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag. Je nach Tarif variieren sowohl die Anzahl der Sitzungen, als auch Ablauf und Höhe der Erstattung. Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle. Sprechen sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

    Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP).

  • Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Heilfürsorgestellen in vielen Fällen übernommen. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Beamt:innen im Polizei-, Justiz- oder Feuerwehrdienst sowie Soldat:innen.

    Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrer zuständigen Heilfürsorgestelle, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten – bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!

  • Wenn Sie die psychotherapeutische Behandlung selbst bezahlen möchten, sind keine Formalitäten nötig – ein Antragsverfahren entfällt, und es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse. Dies kann insbesondere bei einem Wechsel der Krankenversicherung, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Verbeamtung von Vorteil sein.

    Die Behandlungskosten werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und beträgt 153 € pro Sitzung.

    Ein Wechsel in andere Abrechnungsmodalitäten ist auch während einer laufenden Behandlung noch möglich. Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen zu unserem Behandlungsangebot, zu der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder zur Antragsstellung? Wir beraten Sie gerne unter:

anfragen@psychotherapie-am-isemarkt.de