Konsiliarbericht
Vor Beginn der Psychotherapie ist in der Regel ein kurzer ärztlicher Check – der sogenannte Konsiliarbericht – erforderlich. Dabei wird geprüft, ob körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden vorliegen und ob aus ärztlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht.
Wenn Sie eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beginnen möchten, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse den Konsiliarbericht bereits vor Therapiebeginn verlangen. Bei anderen Krankenkassen wird er möglicherweise erst benötigt, wenn im weiteren Verlauf zusätzliche Therapiestunden beantragt werden sollen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse, wann der Bericht erforderlich ist.
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Für den Konsiliarbericht vereinbaren Sie einen Termin bei einer geeigneten Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt. Häufig können Sie sich dafür an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden.
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Der Bericht enthält Informationen zu Ihren Beschwerden, relevanten Vorerkrankungen, Diagnosen und Medikamenten. Außerdem dokumentiert die Ärztin oder der Arzt den körperlichen Befund und hält fest, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht.
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Der Konsiliarbericht wird von einer dafür zugelassenen Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt erstellt. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist häufig eine geeignete Anlaufstelle. Je nach Situation kann auch eine entsprechende Fachärztin oder ein Facharzt den Bericht ausstellen.
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Hier Informieren wir Sie über den vollständigen Ablauf für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
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