Konsiliarbericht

Ein Whiteboard mit einem Stethoskop darauf, daneben ein blauer Stethoskop am Boden.

Vor Beginn der Psychotherapie ist in der Regel ein kurzer ärztlicher Check – der sogenannte Konsiliarbericht – erforderlich. Dabei wird geprüft, ob körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden vorliegen und ob aus ärztlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht.

Wenn Sie eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beginnen möchten, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse den Konsiliarbericht bereits vor Therapiebeginn verlangen. Bei anderen Krankenkassen wird er möglicherweise erst benötigt, wenn im weiteren Verlauf zusätzliche Therapiestunden beantragt werden sollen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse, wann der Bericht erforderlich ist.

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