Psychotherapie für gesetzlich Versicherte ohne lange Wartezeiten
Sie suchen zeitnah einen Therapieplatz, finden aber bei kassenzugelassenen Praxen keinen verfügbaren Platz?
Als Privatpraxis können wir Ihnen über das Kostenerstattungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Psychotherapie ermöglichen – häufig mit deutlich kürzeren Wartezeiten.
Wir informieren Sie über den Ablauf und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Schritt 1: Kontakt aufnehmen
Unverbindliches Beratungsgespräch:
Sie haben Interesse am Kostenerstattungsverfahren oder möchten uns Ihre Fragen stellen?
Eine Behandlerin oder ein Behandler aus unserem Team bespricht auf Wunsch telefonisch mit Ihnen Ihre individuelle Situation und das weitere Vorgehen.
Hier geht es zu unserem Kontaktformular:
Schritt 2: Unterlagen für die Krankenkasse sammeln
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PTV-11
Ersteinschätzung im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde.
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Absageprotokoll
Dokumentieren Sie Ihre bisherige Suche nach einem Therapieplatz.
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Konsiliarbericht
Klären Sie mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden ärztlich ab.
Schritt 3: Antrag stellen
Fast geschafft:
Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und ergänzen die erforderlichen Qualifikationsnachweise unserer Praxis für den Antrag. Anschließend erhalten Sie die vollständigen Antragsunterlagen für Ihre Krankenkasse.
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Nachdem Sie den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, prüft die Krankenkasse Ihren Antrag und teilt Ihnen ihre Entscheidung schriftlich mit. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Sobald Ihnen eine Rückmeldung vorliegt, können Sie diese mit uns besprechen.
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Ja. Wenn Sie nicht auf die Entscheidung Ihrer Krankenkasse warten möchten, können Sie bereits vor der Bewilligung Termine auf Selbstzahlerbasis wahrnehmen. Sobald die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bewilligt wurde, kann die weitere Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen.
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Nein. Die Krankenkasse prüft jeden Antrag individuell und trifft eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch auf Bewilligung der Kostenerstattung kann daher nicht garantiert werden. Die Entscheidung hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen und der Prüfung durch die Krankenkasse ab.
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Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen, ist das nicht zwangsläufig das Ende des Verfahrens. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch eingelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Entscheidung Ihrer Krankenkasse zu prüfen und einen Widerspruch fachlich zu begleiten.
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Anders, als der Name vermuten lässt, entstehen Ihnen im Kostenerstattungsverfahren in der Regel keine Kosten. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligt, rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Krankenkasse ab.
Wir sind gerne für Sie da.
Wenn Sie sich für Psychotherapie, Coaching, Diagnostik oder Beratung interessieren, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht senden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.