Absageprotokoll
Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie in unserer Privatpraxis übernehmen kann, müssen Sie nachweisen, dass Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten erhalten haben.
Dazu führen Sie ein Absageprotokoll.
So gehen Sie vor
Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene Psychotherapiepraxen und fragen Sie nach einem Therapieplatz für eine ambulante Psychotherapie.
Notieren Sie für jede Praxis folgende Angaben:
Name und Adresse der Praxis
Datum Ihrer Anfrage
Art der Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular)
Ergebnis der Anfrage (z. B. Aufnahmestopp, Wartezeit von mehreren Monaten oder keine Rückmeldung)
Je vollständiger Ihr Absageprotokoll ist, desto besser kann Ihre Krankenkasse nachvollziehen, dass Sie sich um einen Therapieplatz bemüht haben.
Hilfreiche Links
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Kassenärztliche Vereinigung
Hier finden Sie kassenzugelassene Psychotherapeut:innen in Hamburg.
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Psych-Info
Über diese Suchmaschine können Sie gezielt nach Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung suchen.
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Vorlage
Hier finden Sie eine Vorlage für das Absageprotokoll, die Sie mit den gesammelten Anfragen füllen können.
Häufig gestellte Fragen
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Eine bundesweit einheitliche Vorgabe gibt es nicht. Viele Krankenkassen erwarten jedoch, dass Versicherte mehrere kassenzugelassene Praxen kontaktiert haben, bevor sie einen Antrag auf Kostenerstattung prüfen.
Wir empfehlen, mindestens 20 bis 30 Praxen zu kontaktieren und alle Anfragen sorgfältig zu dokumentieren
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Eine Absage liegt nicht nur vor, wenn ein Therapieplatz ausdrücklich verneint wird. Auch ein Aufnahmestopp, sehr lange Wartezeiten oder die Mitteilung, dass derzeit keine Therapieplätze verfügbar sind, können dokumentiert werden. Wenn Sie nach mehrmaligen Versuchen keine Rückmeldung erhalten, dann vermerken Sie dies auf Ihrem Absageprotokoll.
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Auch ausbleibende Antworten können Sie im Absageprotokoll vermerken. Notieren Sie das Datum Ihrer Anfrage und dass keine Rückmeldung erfolgt ist.
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Ja. Sie sollten sich zunächst um einen Therapieplatz in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort bemühen.
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Ja. Bewahren Sie schriftliche Absagen und E-Mail-Korrespondenz möglichst auf. Sie können Ihre Bemühungen um einen Therapieplatz gegenüber der Krankenkasse zusätzlich belegen. Telefonische Auskünfte sollten Sie zeitnah in Ihrem Absageprotokoll dokumentieren.
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Zurück?
Hier Informieren wir Sie über den vollständigen Ablauf für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
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Fragen?
Wir begleiten Sie durch den Prozess und beantworten Ihre Fragen.
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Weiter?
Im nächsten Schritt zeigen wir Ihnen, was ein Konsiliarbericht ist.