Absageprotokoll

Frau schreibt in einem Skizzenbuch, während sie in einem Raum sitzt, umgeben von Pflanzen und Schreibmaterialien, mit Wasser in einem Glas auf dem Tisch.

Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie in unserer Privatpraxis übernehmen kann, müssen Sie nachweisen, dass Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten erhalten haben.

Dazu führen Sie ein Absageprotokoll.

So gehen Sie vor

Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene Psychotherapiepraxen und fragen Sie nach einem Therapieplatz für eine ambulante Psychotherapie.

Notieren Sie für jede Praxis folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Praxis

  • Datum Ihrer Anfrage

  • Art der Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular)

  • Ergebnis der Anfrage (z. B. Aufnahmestopp, Wartezeit von mehreren Monaten oder keine Rückmeldung)

Je vollständiger Ihr Absageprotokoll ist, desto besser kann Ihre Krankenkasse nachvollziehen, dass Sie sich um einen Therapieplatz bemüht haben.

Hilfreiche Links

  • Kassenärztliche Vereinigung

    Hier finden Sie kassenzugelassene Psychotherapeut:innen in Hamburg.

  • Psych-Info

    Über diese Suchmaschine können Sie gezielt nach Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung suchen.

  • Vorlage

    Hier finden Sie eine Vorlage für das Absageprotokoll, die Sie mit den gesammelten Anfragen füllen können.

Häufig gestellte Fragen