Psychotherapeutische Sprechstunde
TherapeutIn mit Kassenzulassung?
Für das Kostenerstattungsverfahren ist wichtig zu wissen, dass nicht jede/r PsychotherapeutIn eine Kassenzulassung hat. Eine Kassenzulassung bedeutet, dass Psychotherapien direkt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können. Da die Anzahl der Kassensitze begrenzt ist, arbeiten auch qualifizierte PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung.
Für das Kostenerstattungsverfahren müssen Sie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeut/in wahrnehmen.
Termin vereinbaren:
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung erreichen Sie entweder telefonisch unter der 116117 oder online
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Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Beschwerden. Dabei wird geprüft,
ob eine psychische Erkrankung vorliegt,
ob eine Psychotherapie empfohlen wird und
welche Art der Behandlung für Sie geeignet ist.
Die Kosten für das Gespräch werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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Unsere Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Deshalb dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene psychotherapeutische Sprechstunde nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen und kein PTV-11-Formular ausstellen.
Anschließend kann die Behandlung – sofern die Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren erfüllt sind – in unserer Praxis stattfinden.
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Nein. Die Sprechstunde verpflichtet Sie nicht, die Therapie in derselben Praxis zu beginnen. Sie können die Behandlung anschließend auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in unserer Praxis durchführen.
PTV-11
Das PTV 11 erhalten Sie nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeut/in. Es bestätigt die erfolgte psychotherapeutische Abklärung und ist ein wichtiger Bestandteil des Antrags auf Kostenerstattung.
Worauf Sie achten sollten:
Für das Kostenerstattungsverfahren sind insbesondere folgende Angaben auf dem PTV 11 wichtig:
Empfehlung einer ambulanten Psychotherapie
Vermerk „zeitnah erforderlich“, sofern dieser eingetragen wurde
Dringlichkeitscode, sofern dieser ausgestellt wurde
Sollte etwas fehlen oder unklar sein, sprechen Sie die Therapeutin oder den Therapeuten am besten noch vor Ort darauf an.
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Ein Vermerk über einen zeitnahen Behandlungsbedarf kann das Kostenerstattungsverfahren unterstützen. Ob dieser angekreuzt wird, entscheidet jedoch ausschließlich die behandelnde Therapeutin oder der behandelnde Therapeut.
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Ein Dringlichkeitscode ist eine zwölfstellige Ziffernfolge, die Sie im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten können. Der Code befindet sich als Aufkleber auf dem PTV 11 und ermöglicht Ihnen, über die 116 117 einen Termin für probatorische Sitzungen zu vereinbaren.
Wichtig: Der Dringlichkeitscode garantiert keinen freien Therapieplatz. Die Terminservicestelle vermittelt zunächst einen Termin für probatorische Sitzungen – daraus ergibt sich nicht automatisch, dass anschließend auch ein Therapieplatz bei der/dem Psychotherapeut/in verfügbar ist.
Einige Krankenkassen verlangen dennoch, dass Sie zunächst einen solchen Termin über die 116 117 vereinbaren, auch wenn die behandelnde Person aktuell keinen Therapieplatz anbieten kann.
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Sprechen Sie die Therapeutin oder den Therapeuten direkt darauf an. Das Formular wird nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde ausgestellt und sollte Ihnen ausgehändigt werden.
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Zurück?
Hier Informieren wir Sie über den vollständigen Ablauf für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
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Fragen?
Wir begleiten Sie durch den Prozess und beantworten Ihre Fragen.
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Weiter?
Im nächsten Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Therapieplatzsuche dokumentieren.