Psychotherapeutische Sprechstunde

Ein Raum mit einem großen Fenster, weißen Vorhängen, einem grauen Sessel, einem Stehlampe, einem kleinen Tisch mit Wasser und Pflanze, und einem Arbeitstisch mit Stuhl.

TherapeutIn mit Kassenzulassung?

Für das Kostenerstattungsverfahren ist wichtig zu wissen, dass nicht jede/r PsychotherapeutIn eine Kassenzulassung hat. Eine Kassenzulassung bedeutet, dass Psychotherapien direkt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können. Da die Anzahl der Kassensitze begrenzt ist, arbeiten auch qualifizierte PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung.

Für das Kostenerstattungsverfahren müssen Sie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeut/in wahrnehmen.

Termin vereinbaren:

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung erreichen Sie entweder telefonisch unter der 116117 oder online

Ein Tisch mit einer silbernen Vase mit einer eingeknickten Orangeblume, einer Tasse Kaffee, Brille, Glas Wasser, Notizbuch, und einer Person, die schreibt.

PTV-11

Das PTV 11 erhalten Sie nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeut/in. Es bestätigt die erfolgte psychotherapeutische Abklärung und ist ein wichtiger Bestandteil des Antrags auf Kostenerstattung.

Worauf Sie achten sollten:

Für das Kostenerstattungsverfahren sind insbesondere folgende Angaben auf dem PTV 11 wichtig:

  • Empfehlung einer ambulanten Psychotherapie

  • Vermerk „zeitnah erforderlich“, sofern dieser eingetragen wurde

  • Dringlichkeitscode, sofern dieser ausgestellt wurde

Sollte etwas fehlen oder unklar sein, sprechen Sie die Therapeutin oder den Therapeuten am besten noch vor Ort darauf an.